Zu der Frage, ob bei einer kaufmännisch-bilanziellen Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung gemäß § 3 Nr. 7 EEG 2009 die Strommenge, die vom Erzeuger entweder selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine Entnahme ist, für die der Erzeuger Netznutzungsentgelte und eine Konzessionsabgabe entrichten muss (hier: bejaht.
Leitsätze des Gerichts:
Leitsatz des Gerichts:
Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag kritsch mit dem am 16. Mai 2013 ergangenen Urteil des OLG Naumburg (2 U 129/12) unter Berücksichtigung des BGH-Urteils zum Anlagenbegriff vom 23. Oktober 2013 (VIII ZR 262/12) auseinander.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die installierten PV-Module der Anlagenbetreiberin alle vor dem 1. Januar 2010 in Betrieb genommen wurden (im Ergebnis bejaht).
Leitsätze der Clearingstelle EEG:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der in den auf dem Dach des Anwesens des Anlagenbetreibers installierten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie erzeugte und in das Netz des Netzbetreibers eingespeiste Strom nach den am 31.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Vergütungsanspruch der Anspruchstellerin für den Strom aus ihren BHKW auf der Grundlage berechnet wird, dass es sich bei dem BHKW bei den Biogas-Fermentern (sog. Vor-Ort-Anl
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Solarmodule der Anlagenbetreiberin nach dem 31. Dezember 2009 und vor dem 1. Juli 2010 i.S.d. § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind (im Ergebnis bejaht).
Die Autorinnen beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Hinweis 2013/7 sowie der Empfehlung 2009/12 der Clearingstelle EEG.
Der Autor legt in seinem Beitrag dar, weshalb der sog. weite Anlagenbegriff gegenüber dem eng gefassten Anlagenbegriff im EEG 2012 vorzugswürdig sei.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob zwei Pflanzenöl-BHKW gem. § 66 Abs. 1a EEG 2009 abweichend von § 19
Die vom Umweltgutachterausschuss (UGA) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebene Leitlinie zu den Aufgaben der Umweltgutachter im Bereich der Gesetze für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG 2009 und 2012) für Wasserkraft, Biomasse und Geothermie stellt eine Hilfestellung bei der Definition der Aufgaben von Umweltgutachtern in den Bereichen Wasserkraft, Biomasse und Geothermie dar und skizziert ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung vo
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die sich einen Fermenter teilen, zwei Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.
Zu der Frage, ob PV-Anlagen ohne eine vorherige Verschaltung mit dem Wechselrichter als in Betrieb genommen gelten (hier: verneint).
Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens gemäß §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 BGB i.V.m. § 3 ff.
Die Clearingstelle EEG hat am 31. Januar 2013 einen Hinweis zu dem Thema „Versetzen von PV-Anlagen“ abgeschlossen.
Sachverhalt: Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit zwei BHKW, einem Fermenter und einem Gärrestlager, die in den Jahren 2001/2002 errichtet und sukzessiv um zwei weitere
Die Autoren geben einen Überblick über die Entwicklung des Energierechts in den Jahren 2010 und 2011. Dabei gehen sie sowohl auf die Entwicklung der Gesetzgebung in Europa und Deutschland ein, auf die Schwerpunkte der Rechtsanwendung zum Energiewirtschaftsgesetz und dabei im Speziellen auf die Festlegungen der Bundesnetzagentur zu Netzanschluss, Netzzugang, Messung und Netzentgelten. Weitere Schwerpunkte bilden Netzentgelte in der Anreizregulierung und Rückforderungsansprüche nach § 315 BGB, Energieversorgungsnetze sowie Konzessionsverträge und -abgaben und das Energievertragsrecht.
Zu der Frage, ob eine KWK-Anlage gleichzeitig dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und dem des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterliegen kann (hier: verneint).
Der Schwerpunkt dieses Beitrags liegt auf der Vorschrift zum Austausch von Teilen von Anlagen zur Erzeugung von Strom auf erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nr. 5 Halbsatz 2 EEG 2012.
Leitsatz des Gerichts:
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die mit Biogas aus einem gemeinsamen Fermenter mit Nachgärer betrieben werden, eine (einzige) "Anlage" i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.