Die Clearingstelle EEG hat am 23. September 2010 den Hinweis „Vorgaben gem. § 6 Nr. 1 EEG 2009 für PV-Anlagen“ beschlossen.
Ber Beitrag widmet sich der Anwendbarkeit des § 6 Nr. 1 EEG 2009 auf PV-Anlagen.
Nein, ein Einspeisevertrag muss nicht abgeschlossen werden. Das EEG regelt wesentliche Rechte, Ansprüche und Pflichten für Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber und Netzbetreiber. Unter anderem müssen Netzbetreiber EE-Anlagen
Leitsätze:
Die EEG-Novelle (EEG 2009) hat zu einem deutlichen Anstieg der Regelungsdichte gegenüber dem EEG 2004 geführt.
Der Abschlussbericht ist im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bei Ecofys in Auftrag gegebenen Beratungsvorhabens "Verbesserte Netzintegration von Windenergieanlagen im EEG 2009" entstanden.