Der Autor geht auf die Änderungen für kleine Fotovoltaikanlagen gem. EEG 2012 ein.
In seinem Beitrag geht der Autor detailliert u.a. auf die technischen und ökonomischen Potentiale der Energiegewinnung aus den verschiedenen Abfallfraktionen in Deutschland unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Aus seiner Sicht seien die - für die energetische Verwertung - verfügbaren Mengen begrenzt; Potentiale gebe es allenfalls bei Bioabfällen.
Nein, dies ist nach derzeitiger Rechtslage nicht (mehr) möglich.
Im Anhang finden Sie die Dokumente der öffentlichen Anhörung vom 8. Juni 2011 vor dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestags (47.
Im Anhang finden Sie
Der Autor stellt die Änderungen vor, die sich mit dem EEG 2012 für Biogasanlagen ergeben haben und bewertet sie. Dies betrifft u.a. das Einsatzstofftagebuch, Kleinanlagen, das sogenannte Repowering von Bestandsanlagen und Erschwernisse durch das Wasserhaushaltsgesetz.
Die Autoren stellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Biogasanlagen verschiedener Größen mit verschiedenen Einsatzstoffen an, die unter dem EEG 2012 errichtet wurden. Die Ergebnisse werden in umfangreichen Tabellen dargestellt.
Der Autor geht auf die Neuerung des EEG 2012 ein, wonach gem. § 27 Abs. 4 EEG 2012 für die Vergütung von Strom aus Biomasse mindestens 60 Prozent der anfallenden Wärmemenge genutzt werden muss.
In diesem Beitrag wird die Nutzung der Abwärme aus Biogasanlagen zur Gärrestetrocknung mit dem Ziel der Gärrestmengenreduktion thematisiert. Der Autor stellt dabei einige Anlagen zur Gärresttrocknung, Hersteller und Verfahren vor.
Die Autoren stellen die Direktvermarktung gem. EEG 2012 für Biogasanlagen vor und gehen dabei insbesondere auf das Marktprämienmodell, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme derselben und die Flexibilitätsprämie ein.
Der Autor geht im ersten Teil seines Beitrages auf die BauGB-Novelle vom 29. Juli 2011 und die damit zusammenhängenden Änderungen für Biogasanlagen ein (vgl. auch zweiten Teil des Beitrages).
In diesem Beitrag wird auf die mit dem EEG 2012 eingeführte eigene Vergütung für Güllekleinanlagen und deren Rentabilität eingegangen.
Der Autor erklärt und bewertet das Modell der gleitenden Marktprämie. Dabei geht er im Einzelnen auf deren Funktionsweise, den Stand und Entwicklung der Marktintegration der erneuerbaren Energien, die bedarfsgerechte Einspeisung, den Einfluss auf die volkswirtschaftlichen Kosten des EEG und auf die Wirkung der Marktprämie auf die Anbietervielfalt ein.
Im vorliegenden Votumsverfahren hat die Clearingstelle EEG die Frage geklärt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber aus §§ 16 Abs. 1, 32 EEG 2012 einen Anspruch auf Vergütung des Stroms hat, der ab 2012 in einem Gewerbegebiet im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aus dem Jahr 1977 erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers einges
Rechtslage unter dem EEG 2004
Unter Geltung des EEG 2004 war die Inbetriebnahme in § 3 Abs. 4 definiert. Hierzu hat der BGH zwei Urteile gefällt:
Ja, es gilt ein „gespaltener“ Vergütungssatz.
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