Die Autoren stellen die ihrer Auffassung nach gegenüber Pumpspeicherkraftwerken vielfach vorteilhaften Druckluftspeicher vor, indem sie u.a. auf Funktionsprinzip und Wirtschaftlichkeit dieser Technologie eingehen. Schließlich diskutieren sie deren Potenzial unter Berücksichtigung des aufgrund des Ausbaus von fluktuierender Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien von ihnen erwarteten steigenden Bedarfs nach Speicherlösungen.
Der Energie- und Umweltbericht der Europäischen Umweltagentur bewertet die wichtigsten Faktoren, Umweltbelastungen und einige Auswirkungen von Energieerzeugung und -verbrauch und berücksichtigt dabei die Hauptziele der europäischen Energie- und Umweltpolitik: Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, erhöhte Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie ökologische Nachhaltigkeit.
Mit einem "Nationalen Energieeffizienzplan" soll die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten drastisch verringert und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gesenkt werden. Diese Ziele sollen mit einem Bündel aus marktwirtschaftlichen Investitionsanreizen und ordnungsrechtlichen Vorgaben erreicht werden: Im Rahmen einer "sozialen Effizienzinitiative" sollen insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzulage von Energiekosten entlastet werden.
„Leitstudie 2008“ - Weiterentwicklung der „Ausbaustrategie Erneuerbare Energien“ vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzziele Deutschlands und Europas. In der Leitstudie 2008 wird mit dem „LEITSZENARIO 2008“ ein Szenario beschrieben, welches darlegt, wie die Treibhausgasemissionen bis 2050 in Deutschland auf rund 20% des Wertes von 1990 gesenkt werden können. Dieses langfristige Ziel ist von allen Industriestaaten zu erfüllen, wenn die weltweiten Treibhausgasemissionen bis zu diesem Zeitpunkt etwa halbiert werden sollen.
- Ob eine sonst nicht unternehmerisch tätige Person, die im Jahr 1997 auf dem Dach ihres selbstgenutzten Eigenheims eine Fotovoltaikanlage betrieb und den erzeugten Strom teilweise gegen Vergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist hat, als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen war, bleibt offen.
- Ein Vorsteuerabzug aus einer 1997 vorgenommenen Anschaffung einer Fotovoltaikanlage, der erstmals in einer im Jahr 2002 abgegebenen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1997 geltend gemacht wird, ist nicht möglich.