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Häufige Rechtsfrage Nr.
Anlagen, die vor dem 1. April 2011 in Betrieb genommen wurden, müssen die Anforderungen der SDLWindV nicht erfüllen.
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Aufsatz
Das EEG 2009 (§§ 6, 29, 30, 64, 66) und die auf seiner Grundlage ergangene Verordnung zu Systemdienstleistungen bei Windkraftanlagen (SDLWindV) beinhalten neue technische Anforderungen und Vergütungstatbestände für Windenergieanlagen (WEA), die den Beitrag der WEA zur Netzstabilität e
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Nein, seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr.
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Politisches Programm
Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/13821) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kopp, Kauch, Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zur Energiepolitik der Bundesregierung (Bt-Drs. 16/13714).
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Aufsatz
Das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) nimmt an drei Stellen Bezug auf eine Verordnung der Bundesregierung, die die technischen Anforderungen an Windenergieanlagen (WEA) zur Befeuerung und zur Verbesserung der Netzintegration regeln soll.
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Aufsatz
Der Beitrag geht auf die technischen Anforderungen ein, die moderne Windenergieanlagen (WEA) zur Netzstützung und -bildung erfüllen müssen.
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