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Wo bekomme ich Auskünfte zu Umweltgutachterinnen und -gutachtern?

Das EEG ordnet in verschiedenen Vorschriften an, dass Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber bestimmte Voraussetzungen ihres Vergütungsanspruches durch das Gutachten eines Umweltgutachters oder einer Umweltgutachterin nachweisen. Auskünfte zur Tätigkeit der Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter erhalten Sie bei der:

Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU)

Dottendorfer Str. 86

53129 Bonn

Tel.: 0228 / 280 52 – 0 Fax: 0228 / 280 52 – 28

E-Mail: info(at)dau-bonn.de

Auf ihrer Internetpräsenz stellt die DAU auch eine Datenbank mit allen akkreditierten Umweltgutachterinnen und Umweltgutachtern zur Verfügung.

Seit dem EEG 2017 darf die DAU dem Netzbetreiber, dem Anlagenbetreiber und der Bundesnetzagentur Informationen über Zulassungs- oder Aufsichtsmaßnahmen, die sie gegenüber einem Umweltgutachter ergriffen hat und die sich auf die Eignung erstatteter Gutachten, Bestätigungen oder Bescheinigungen nach dem EEG 2017 auswirken können, übermitteln.

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