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Konnte der SDL-Bonus bei sog. Übergangsanlagen auch rückwirkend ab der Inbetriebnahme beansprucht werden?

Betreiberinnen und Betreiber sogenannter Übergangs-WEA, die vor dem 1. Oktober 2011 nachgewiesen haben, dass die Voraussetzungen der §§ 2 bis 4 SDLWindV i.V.m. den Anlagen 1 und 2 SDLWindV am Netzverknüpfungspunkt eingehalten werden, können den Systemdienstleistungsbonus gem. § 29 Abs. 2 Satz 4 EEG 2009 ggf. auch rückwirkend ab der Inbetriebnahme der WEA beziehen. „Übergangs-WEA“ sind WEA entspr. § 8 Abs. 1 Satz 1 SDLWindV in der am 31.12.2011 geltenden Fassung, also mit einem Inbetriebnahmedatum nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. April 2011.

Zur Klärung dieser Frage hat die Clearingstelle EEG das Hinweisverfahren mit dem Aktenzeichen 2011/21 durchgeführt. Das Verfahren behandelte insbesondere die Frage, ob ein rückwirkender Anspruch auf Auszahlung des Bonus wegen § 46 Nr. 3 EEG 2009 bei größerem zeitlichen Abstand zwischen Inbetriebnahme und Nachweiserbringung nicht mehr durchsetzbar ist (verneint).

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