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Ist die Regelung zur Vergütung des Eigenverbrauchs in § 33 Abs. 2 EEG 2009 bzw. EEG 2012 (a. F.) auch auf „Inselanlagen“ anwendbar?

Nein.

Die Anwendung der Regelung zum vergüteten Eigenverbrauch setzt voraus, dass die Solaranlage zumindest mittelbar an ein Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen ist. Eine nähere Begründung für das Erfordernis eines Netzanschlusses finden Sie in Abschnitt 3.1.4 der Empfehlung 2011/2/1.

Bitte berücksichtigen Sie, dass das EEG in allen seit dem 1. April 2012 geltenden Fassungen keine Regelung zum vergüteten Eigenverbrauch mehr enthält.

Informationen zur EEG-Umlage bei der Eigenversorgung finden Sie hier.

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