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KWKG 2016 (Urfassung) und Änderung EEG 2014 - Rechtsetzungsverfahren

KWKG: 

Im Anhang finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum »Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärmekopplungsgesetzes« vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I 2015 S. 2498), welches das bisherige Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das sog. KWKG 2012, mit Wirkung zum 1. Januar 2016 aufhebt und zum sog. KWKG 2016 novelliert sowie das EEG 2014 zum viertmalig geändert wurde.

Mit der Novelle des KWKG werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

  • Erreichen der Klimaziele: Dazu wird gezielt die besonders CO2-arme Erzeugung durch Gas-KWK unterstützt. KWK-Anlagen sollen auf diese Weise Emissionsminderungen von 4 Millionen Tonnen CO2 erbringen und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des 40-prozentigen Einsparziels im Jahr 2020 leisten.
  • Erreichen von Flexibilität: Durch eine Verbesserung der Förderung für Wärmespeicher, Fokussierung der Förderung auf den in das öffentliche Netz eingespeisten KWK-Strom, die Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung und weitere Maßnahmen können KWK-Anlagen flexibler auf die fluktuierende Einspeisung von erneuerbaren Energien reagieren.
  • Erhöhen der Planungssicherheit: Der Förderrahmen für KWK wird bis zum Jahr 2022 verlängert; das Ausbauziel wird präzisiert und längerfristig gefasst (110 TWh KWK-Strom im Jahr 2020 und 120 TWh KWK-Strom im Jahr 2025).

Zudem wird gemäß Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes zur Neuregelung des KWKG das Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 (EEG 2014) zum vierten Mal geändert. Die nachfolgenden Vorschriften des EEG 2014 beinhalten redaktionelle Änderungen:

  • § 5 Nr. 23 und Nr. 30,
  • § 9 Abs. 7,
  • § 11 Abs. 1,
  • § 12 Abs. 4,
  • § 61 Abs. 5 Nr. 2.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 28. August 2015: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird veröffentlicht,
  • 7. September 2015: Ende der Stellungnahmefrist der beteiligten Akteure (Verbände, Ressorts und Länder) zum Referentenentwurf,
  • 23. September 2015: Veröffentlichung des Regierungsentwurfs,
  • 6. November 2015: Erste Beratung zum Gesetzesentwurf im Bundestag,
  • 2. Dezember 2015: Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie,
  • 3. Dezember 2015: Zweite und dritte Beratung des Gesetzesentwurfs im Bundestag,
  • 18. Dezember 2015: Gesetzesentwurf wird im Bundesrat beraten; der Bundesrat ruft den Vermittlungsausschuss nicht an,
  • 30. Dezember 2015: Das KWKG 2016 wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
     

Nachfolgend gelangen Sie 

erster Entwurf vom
Initiator
Bundesregierung
Gesetzesbezug
Fundstelle (Regierungsentwurf)
Fundstelle (Parlamentsdrucksachen)
Fundstelle (online)