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Netzbetreiber müssen entgangene Vergütung erstatten

In ihrem Beitrag stellt die Autorin verschiedene Konstellationen vor, in denen der Netzbetreiber schadensersatzpflichtig gegenüber der Anlagenbetreiberin oder dem Anlagenbetreiber werden könne, so etwa bei schuldhafter Verzögerung des Netzanschlusses oder einer Netzerweiterung, bei der Verletzung von Auskunftspflichten oder der Zuweisung eines anderen als des günstigsten Netzverknüpfungspunktes. Dabei benennt die Autorin jeweils auch, worauf die von Anlagenbetreiberinnen oder -betreibern geltend gemachten Ansprüche gerichtet sein können, z.B. auf den Ersatz der Verzugsschäden - etwa der entgangenen Einspeisevergütung - oder der entstandenen Kosten.
Datum
Autor(en)
Christina Bönning
Fundstelle
Sonne, Wind und Wärme 14/2010, 152