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Drei BHKW und zwei Fermenter als eine (Biomasse-)Anlage i.S.d. EEG 2004 und EEG 2009

Zu der Frage, ob ein im Jahre 2003 in Betrieb genommenes, zunächst durch einen einzigen Fermenter mit Biogas versorgtes BHKW sowie zwei im Jahre 2005 zugebaute BHKW und ein ebenfalls im Jahre 2005 zugebauter Fermenter - der nach dem Zubau gemeinsam mit dem ersten Fermenter alle drei BHKW versorgt und über denselben Feststoffdosierer sowie über dieselbe Gülleleitung beschickt wird wie der erste Fermenter - sowie der Gärrestbehälter für die Gärreste aus beiden Fermentern eine Anlage i.S.d. EEG 2004 bzw. des EEG 2009 darstellen:

Für das EEG 2004 bejaht. Die drei BHKW und zwei Fermenter seien bereits nach § 3 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 als eine Anlage zu werten, da BHKW und Fermenter in einem räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang betrieben würden; diese hier vorzunehmende Einschränkung des Wortlautes nach Sinn und Zweck erwähne auch die Gesetzesbegründung zum EEG 2009. Schließlich liege auch nach § 3 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 eine Anlage vor. Feststoffbehälter und Gülleleitung seien gemeinsame technisch erforderliche Einrichtungen, da sie nicht unter den Negativ- bzw. Ausnahmenkatalog des § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EEG 2004 fielen und weit über den Gegenstand der Regelung des § 3 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 hinausgingen. Dass die Zuführung der Biomasse auch anderweitig möglich sei, lasse die Betriebserforderlichkeit dieser konkret vorhandenen Einrichtungen nicht entfallen. Ein Umkehrschluss aus der Gesetzesbegründung zum EEG 2009 ergebe zudem, dass auch ein gemeinsamer Gärrestbehälter eine mehrere Anlagen verklammernde Einrichtung sei.

Für das EEG 2009 bejaht. Sei nach dem EEG 2004 von einer Anlage auszugehen, gelte dies erst recht unter dem EEG 2009. § 3 Nr. 1 EEG 2009 enthalte einen weiten Anlagenbegriff, der erlaube, auch nur mittelbar an der Stromerzeugung beteiligte Einrichtungen einzubeziehen, wozu auch Fermenter und Gärrestbehälter zählten.

   

Nachinstanz(en): Brandenburgisches OLG, Urt. v. 16.09.2010 - 12 U 79/10

Datum
Instanz
Aktenzeichen

12 O 324/09

Fundstelle

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