Preisanpassungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag mit einem Sonderkunden, die eine Umlage von "Abgaben irgendwelcher Art" vorsehen, gewähren keinen Anspruch auf Erstattung der Vergütungen nach dem EEG 2000 oder nach dem KWKG 2000.
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OLG_Oldenburg_020308_6_U_198-01.pdf | 60 kB |