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SDL-Bonus: Mussten die Anforderungen bei Bestands-Windenergieanlagen vor dem 1. Januar 2011 nachgewiesen werden?

Nein.

Zu der Frage, ob Betreiberinnen und Betreiber von Bestands-WEA (Inbetriebnahme zwischen dem 31. Dezember 2001 und dem 1. Januar 2009) die Einhaltung der Anforderungen der SDLWindV zum Erhalt des Bonus gem. § 66 Abs. 1 Nr. 6 EEG 2009 vor dem 1. Januar 2011 nachgewiesen haben müssen oder ob es ausreicht, diesen Nachweis der Einhaltung der Voraussetzungen nach dem  31. Dezember 2010 nachträglich vorzulegen, hat die Clearingstelle EEG ein Hinweisverfahren unter dem Aktenzeichen 2011/6 durchgeführt.

Hiernach mussten Anlagenbetreiberinnen bzw. Anlagenbetreiber von WEA zum Erhalt des Systemdienstleistungsbonus nach § 66 Abs. 1 Nr. 6 EEG 2009 i. V. m. § 5, Anlage 3 SDLWindV lediglich die materiellen Voraussetzungen des § 5 i. V. m. Anlage 3 SDLWindV vor dem 1. Januar 2011 erfüllen.

Der Nachweis über die Einhaltung der Voraussetzungen konnte dem Netzbetreiber auch nach dem 31. Dezember 2010 vorgelegt werden.

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