<div class="content">
<p>
Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>
die Clearingstelle <span class="glossary-term" title="Erneuerbare-Energien-Gesetz"><abbr title="Erneuerbare-Energien-Gesetz">EEG</abbr></span> hat ein Hinweisverfahren zur Auslegung des Begriffes "Gasnetz" im EEG 2009 eingeleitet. Sie hat, wie im letzten Rundbrief angekündigt, ihre Empfehlungen 2008/8, 2008/17 und 2008/16 beschlossen und veröffentlicht.</p>
<p>
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------</p>
<p>
Empfehlungen zum "Nachgeschalteten Generator bei Biomasse-Verstromung - Technologie- und KWK-Bonus" (2008/8) sowie "Nachgeschalteten Generator bei Biomasse-Verstromung - NawaRo-Bonus" (2008/17) nach EEG 2004 veröffentlicht</p>
<p>
Die Clearingstelle EEG hat ihre o.g. Empfehlungen einstimmig beschlossen. Die Empfehlung 2008/8 klärt, welche Menge des erzeugten Stroms aus Anlagen mit Wärmeauskopplung im Falle der Nutzung eines Aggregats zur Umwandlung der ausgekoppelten Wärme in Strom mittels eines zusätzlichen Generators mit dem KWK-Bonus gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 und dem Technologie-Bonus gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 EEG 2004 zu vergüten ist. Sie können den Volltext der Empfehlung sowie alle weiteren verfahrensrelevanten Dokumente unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2008/8 abrufen.</p>
<p>
Die Empfehlung 2008/17 klärt, welche Menge des erzeugten Stroms aus der gleichen Anlagenkonstellation bei ausschließlichem Einsatz nachwachsender Rohstoffe mit dem NawaRo-Bonus gemäß § 8 Abs. 2 EEG 2004 zu vergüten ist. Sie können den Volltext der Empfehlung sowie alle weiteren verfahrensrelevanten Dokumente unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2008/17 abrufen.</p>
<p>
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------</p>
<p>
Empfehlung 2008/16 - Bauplanerische Voraussetzungen bei <span class="glossary-term" title="Fotovoltaik"><abbr title="Fotovoltaik">PV</abbr></span>-Anlagen veröffentlicht</p>
<p>
Die Clearingstelle EEG hat die Empfehlung 2008/16 ebenfalls einstimmig beschlossen. Die Empfehlung klärt, ob der Netzbetreiber auch dann zur Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie verpflichtet ist, wenn eine Anlage weder an oder auf einer baulichen Anlage angebracht ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, noch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern als sog. Freiflächenanlage in einem im Zusammenhang bebauten, unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 des Baugesetzbuches in Betrieb genommen worden ist, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 11 EEG 2004 mit Ausnahme von Abs. 3 Nr. 1 und 2 vorliegen.</p>
<p>
Sie können den Volltext der Empfehlung sowie alle weiteren verfahrensrelevanten Dokumente unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2008/16 abrufen.</p>
<p>
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------</p>
<p>
Hinweisverfahren 2010/14 - "Gasnetz i.S.d. EEG 2009" - eingeleitet</p>
<p>
Die Clearingstelle EEG hat am 29. November 2010 das Hinweisverfahren 2010/14 - "Gasnetz i.S.d. EEG 2009" - eingeleitet.</p>
<p>
Den Einleitungsbeschluss zum Hinweisverfahren 2010/14 können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2010/14 herunterladen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beschlussentwurf bislang ausschließlich akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen übermittelt worden ist, da der Hinweis selbst gemäß den Vorgaben der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG vom Beschlussentwurf abweichen kann. Nach Abschluss des Verfahrens wird auch der Beschlussentwurf öffentlich zugänglich sein.</p>
<p>
Über den Abschluss des Hinweisverfahrens informieren wir Sie mit unserem elektronischen Rundbrief.</p>
<p>
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------</p>
<p>
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!</p>
<p>
Für die Clearingstelle EEG</p>
<p>
<span class="glossary-term" title="Akademischer Grad „doctor“"><abbr title="Akademischer Grad „doctor“">Dr.</abbr></span> Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
***********************************</p>
<p>
Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
<a href="/" title="http://www.clearingstelle-eeg.de">http://www.clearingstelle-eeg.de</a></p>
<p>
RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Trägerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | <span class="glossary-term" title="„Amtsgericht“ oder „Aktiengesellschaft“"><abbr title="„Amtsgericht“ oder „Aktiengesellschaft“">AG</abbr></span> Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643</p>
</div>