Leitsatz des Gerichts: Die Beschränkung der Anzahl der in einem Sondergebiet insgesamt zu errichtenden Windenergieanlagen ist auch als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung rechtlich nicht zulässig, da sie dem der Baunutzungsverordnung zugrundeliegenden System der vorhabenbezogenen Typisierung widerspricht.
Bemerkungen
Urteilsanmerkung von Cornils und Mengden in ZjS (Zeitschrift für das Juristische Studium) 2011, 168-172, abrufbar unter http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_2_438.pdf