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Windkraftanlagen und entgegenstehende Belange des Vogelschutzes

Einer privilegiert zulässigen Windkraftanlage können Belange des Vogelschutzes (als Unterfall des Naturschutzes) auch dann entgegenstehen, wenn sich ihr Standort weder in einem ausgewiesenen noch in einem sog. faktischen Europäischen Vogelschutzgebiet befindet. Zur Beeinträchtigung der Reproduktion und örtlichen Population des Rotmilans durch Errichtung von Windkraftanlagen in der Nähe von Brutplätzen (im Einzelfall).
Bemerkungen
auch abgedruckt in NuR (Natur und Recht) 2007, 757-761
Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
1 KO 1054/03
Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)
VG Gera, 08.08.2002, 4 K 809/01 GE und 4 K 819/01 GE
Nachinstanz(en)
Revision nicht zugelassen.