Die Autorin geht in ihrem Beitrag im Einzelnen auf die Neufassung des § 6 im EEG 2012 ein. Dabei stellt sie - unter Berücksichtigung von Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen - die Folgen für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene PV-Anlagen dar, die im Gegensatz zum EEG 2009 nun auch technische Einrichtungen zur Fernregulierung der Einspeiseleistung vorhalten müssten.