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Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstückes zur Errichtung oder als Abstandsfläche zu einer Windkraftanlage

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage kann nach § 9 Abs. 6 GrdstVG genehmigt werden, weil die Sicherung und der Ausbau einer die Umwelt schonenden Energieversorgung zu den zu berücksichtigenden allgemeinen volkswirtschaftlichen Belangen gehört.
  2. Soll das Grundstück als Abstandsfläche für eine auf dem Nachbargrundstück betriebene Anlage erworben werden, kommt nach § 9 Abs. 6 GrdstVG eine Genehmigung nur eines zeitlich begrenzten Erwerbs zum Zweck der Bestellung einer Dienstbarkeit in Betracht, verbunden mit der Auflage, das Grundstück anschließend an einen Landwirt zu veräußern.
Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
BLw 12/10
Gesetzesbezug
Fundstelle
http://www.bundesgerichtshof.de/, ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 2011, 494
Vorinstanz(en)
AG Erfurt, Beschl. v. 18.11.2009 - Lw 17/07; OLG Jena, Beschl. v. 28.10.2010 - Lw U 391/10