Zum 1. Januar 2009 wurde mit dem EEG 2009 der sog. Emissionsminimierungsbonus eingeführt, der bei Einhaltung eines Formaldehydgrenzwertes von 40 Milligramm pro Normkubikmeter u.a. für den Strom gewährt wird, der in nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Biogas-Neuanlagen erzeugt wird.
Diesbezüglich veranschaulichen die Autoren die (seit der Neuregelung stattgefundene) technische Entwicklung und Optimierung der zuerst zeit- und kostenintensiven Oxydationskatalysatoren zum Zwecke der Formaldehydgrenzwertreduzierung und die sich dadurch stetig steigernden Wirtschaftlichkeit von Biogas-Blockheizkraftwerken.