Leitsatz:
Darstellungen im Flächennutzungsplan mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (hier: Konzentrationszonen für Windenergieanlagen) unterliegen in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der (prinzipalen) Normenkontrolle.
Bemerkungen
auch abgedruckt in ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 2007, 416-418