Der Autor nimmt in seinem Beitrag Stellung zur Entscheidung des OLG Brandenburg vom 16. September 2010 - 12 U 79/10 - zum Anlagenbegriff des EEG. Dabei wird kritisch auf die Entscheidungsgründe des Gerichts unter Bezugnahme auf die Empfehlung 2009/12 vom 1. August 2010 der Clearingstelle EEG eingegangen.