Der Autor geht auf die Rechtsproblematik des Anlagenbegriffes ein. Von dessen Auslegung sei abhängig, welche Fassung des EEG bei der Veränderung bzw. Erweiterung einer Bestandsanlage gelte; dabei wird auch die Empfehlung 2009/12 der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff im EEG 2009 thematisiert. Der Autor stellt abschließend einige Fallbeispiele vor, für die seiner Ansicht nach die beschriebene Rechtsunsicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit umgangen werden könne.