Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Erzeugung von Biomasse zur Verwendung als Biokraftstoff (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung - BioNachV). Unter Federführung des Bundesfinanzministeriums sollen die Förderkriterien und Standards in der „Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung“ festlegt werden. Biokraftstoffe sollen demnach nur auf eine Biokraftstoffquote angerechnet oder steuerlich begünstigt werden, wenn: - Pflanzen, die für die Biokraftstoffproduktion verarbeitet werden, auf nachhaltigen Flächen angebaut werden, - der Schutz natürlicher Lebensräume gewährleistet wird - und tatsächlich ein quantitatives Minimum an Treibhausgasen vermieden werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird frühestens ab 2009 Biokraftstoffe prüfen und zertifizieren, damit nur ökologisch nachhaltige erzeugte Kraftstoffe von den Vergünstigungen profitieren. Die Verordnung muss von der EU-Kommission und der Welthandelsorganisation notifiziert werden.
Direktlink zur Datei | Datum Aufsteigend sortieren | Typ | Dateigröße | |
---|---|---|---|---|
BioNachV_Entw.pdf | 580 kB |