Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, ob Anlagenbetreiberinnen und -betreiber auch nach dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen EEG 2012 zur Einrichtung und zum Betrieb von Messeinrichtungen einschließlich Messung berechtigt sind. Dabei wird u.a. auf die Empfehlungen 2012/7, 2011/2/2 sowie 2008/20 der Clearingstelle EEG Bezug genommen.