Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob es sich bei den Fotovoltaikanlagen der Anlagenbetreiberin, die auf sog. Freilagerüberdachungen angebracht sind, um sog. Gebäudeanlagen (§ 33 Abs. 1 EEG 2009) handelt (im Ergebnis unter Anwendung des Hinweises 2011/10 auf den konkreten Einzelfall bejaht).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.