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Hinweis zum "Netzanschlussbegehren" und Votum zur vergütungsseitigen Anlagenzusammenfassung von Gebäude-PV veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat heute den Hinweis zu den Anforderungen an qualifizierte Netzanschlussbegehren i.S.d. § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 sowie ein Votum zur vergütungsseitigen Anlagenzusammenfassung von auf Gebäuden angebrachten PV-Anlagen veröffentlicht.

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Hinweis 2012/10 zu "Anforderungen an qualifizierte Netzanschlussbegehren i.S.d. § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012" veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat heute den Hinweis zu dem Thema "Anforderungen an qualifizierte Netzanschlussbegehren i.S.d. § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012" veröffentlicht. Der Hinweis klärt, welche besonderen formalen und inhaltlichen Anforderungen Netzanschlussbegehren erfüllen müssen, wenn die Anlagenbetreiberin bzw. der -betreiber die Übergangsvorschrift zur Vergütung von Gebäude-PV-Installationen in § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 geltend machen will. Der Hinweis sowie die zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2012/10 abrufbar.

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Weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat heute die Begründung zum Votum 2012/16 veröffentlicht. Es wendet sich der rechnerischen Anlagenzusammenfassung zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 zu. In dem zugrundeliegenden Fall sind die PV-Installationen auf verschiedenen Gebäuden angebracht, die sich auf dem gleichen Grundstück befinden.

Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2012/16 nachlesen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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