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Ab 2013: Entgelte für Votums-, Einigungs- und schiedsrichterliche Verfahren - BGH: Gesamtwirtschaftliche Betrachtung beim Netzanschluss

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BGH hat ein Urteil zum richtigen Netzverknüpfungspunkt unter dem EEG 2009 erlassen. Die Clearingstelle EEG erhebt Engelte für ab 2013 eingeleitete Verfahren zur Klärung von Einzelfällen. Hierzu hat sie Ihre Verfahrensordnung geändert und eine Entgeltordnung geschaffen.

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Verfahrensordnung geändert

Die Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG (VerfO) wurde geändert, um insbesondere die Voraussetzungen für die in § 57 EEG 2012 vorgesehene Entgelterhebung für die Einzelfallverfahren (Einigungs-, schiedsrichterliche und Votumsverfahren) vor der Clearingstelle EEG zu schaffen (vgl. § 15a und § 34 VerfO). Darüber hinaus wurde der Clearingstelle EEG ermöglicht, auch im Stadium der Verfahrensvorbereitung Fristen zu setzen. Die neue Fassung der VerfO gilt ab dem 7. Dezember 2012 und ist abrufbar unter http://www.clearingstelle-eeg.de/verfahrensordnung.

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Entgelte ab 2013 für Einzelfallverfahren

Ab dem 1. Januar 2013 erhebt die Clearingstelle EEG gemäß § 57 Absatz 7 EEG 2012 Entgelte für die Durchführung von Einigungs-, schiedsrichterlichen und Votumsverfahren (vgl. § 15a VerfO). Die Höhe der Entgelte regelt die neu geschaffene Entgeltordnung der Clearingstelle EEG (EntgeltO), die am 7. Dezember 2012 in Kraft tritt. Welches Entgelt für die Durchführung eines Verfahrens in einem konkreten Fall anfällt, können Sie unverbindlich mit unserem Entgeltrechner ermitteln.

Weitere Informationen sowie Links zur EntgeltO und zu unserem Entgeltrechner finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/entgelte.

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BGH: Gesamtwirtschaftliche Betrachtung auch innerhalb desselben Netzes

Der BGH hat in seinem Urteil vom 10. Oktober 2012 - VIII ZR 362/11 entschieden, dass der richtige Netzverknüpfungspunkt nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 auch dann der gesamtwirtschaftlichste günstigste ist, wenn dieser Netzverknüpfungspunkt in seinem eigenen ("demselben") und nicht in einem "anderen" Netz liegt. Das Urteil sowie weitere Informationen finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/2081.

Der BGH kommt damit hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung zum gleichen Ergebnis wie die Clearingstelle EEG in ihrer Empfehlung vom 29. September 2011 - 2011/1, abrufbar unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2011/1.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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