Die Autoren zeigen die vor der Energierechtsreform 2011 aus ihrer Sicht bestehenden Mängel im Energiewirtschaftsgesetz auf, die ohnehin auf Grund der Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG (Drittes Energiebinnenmarktpaket) vom Gesetzgeber zu beheben seien. Dabei greifen sie u.a. Entflechtungsvorgaben für Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Regelungen zum Speicherbetrieb, geschlossene Verteilernetze, Smart Metering sowie die Stärkung von Verbraucherrechten und der nationalen Regulierungsbehörden auf.