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Klimaschutz in der Strategischen Umweltprüfung – am Beispiel der Windenergienutzung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone

Klimaschutz wird immer mehr auch zu einer Aufgabe der Raumplanung. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Planungen für den Ausbau der Offshore-Windenergienutzung in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Nach § 18a ROG sind in der AWZ Ziele und Grundsätze der Raumordnung aufzustellen. In der planerischen Abwägung im Rahmen der hierbei durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) sind Belange des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Insbesondere spielen diese für die in der SUP zwingend anzustellende Null-Option eine Rolle, d. h. es sind die Folgen für den Klimaschutz bei Nichtdurchführung der Planung zu betrachten. Das CO2-Einsparungspotential durch den Ausbau der Offshore-Windenergie lässt sich mit standardisierten Methoden quantifizieren. Angesichts der ambitionierten politischen und rechtlichen Zielvorgaben im Hinblick auf den globalen Klimawandel erhalten Klimaschutzbelange in der Abwägung mit sonstigen Umwelt- und Naturschutzbelangen ein erhebliches Gewicht, ohne dass sich daraus bereits ein abstrakter Vorrang des Klimaschutzes ableiten ließe.

Datum
Autor(en)

Karsten Runge und Thomas Schomerus

Gesetzesbezug
Fundstelle

ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht), 2007, 410-415