Direkt zum Inhalt

Hinweis zum Versetzen von PV-Anlagen veröffentlicht - Hinweisverfahren zum NawaRo-Bonus für Zünd- und Stützfeuerung bei Inbetriebnahme vor 2007 eröffnet - Antworten zur Gebührenerhebung bei Messstellenbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat den Hinweis 2012/21 zum Versetzen von PV-Anlagen veröffentlicht. Sie hat ein Hinweisverfahren zum "NawaRo-Bonus für Zünd- und Stützfeuerung bei vor dem 1. Januar 2007 in Betrieb genommenen Anlagen" eröffnet und auf ihrer Internetpräsenz die Antwort auf die Frage nach der Gebührenpflichtigkeit für selbst vorgenommene Messdienstleistung bereitgestellt.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hinweis 2012/21 zum Versetzen von PV-Anlagen veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat ihren Hinweis zum Versetzen von PV-Anlagen veröffentlicht. Der Hinweis klärt, was hinsichtlich des Inbetriebnahmezeitpunktes, des Vergütungsanspruchs und -satzes sowie des Vergütungszeitraumes für PV-Anlagen (Module) gilt, die von einer bestehenden Installation an einen anderen Standort versetzt werden. Er beschäftigt sich des weiteren damit, welche technischen Anforderungen hinsichtlich des Netzanschlusses versetzter PV-Anlagen einzuhalten sind.

Der Hinweis ist unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2012/21 abrufbar.

Bitte beachten Sie, dass der Hinweis 2012/21 sich nicht auf Module bezieht, die andere Module innerhalb einer bestehenden Installation ersetzen. Zu dieser Thematik wird die Clearingstelle EEG in diesem Jahr weitere Hinweisverfahren durchführen, über deren Einleitung und Abschluss wir Sie über unseren Rundbrief informieren.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hinweisverfahren 2013/7 (NawaRo-Bonus für Zünd- und Stützfeuerung bei vor dem 1. Januar 2007 in Betrieb genommenen Anlagen) eröffnet

Die Clearingstelle EEG hat am 31. Januar 2013 ein Hinweisverfahren zum Thema "NawaRo-Bonus für Zünd- und Stützfeuerung bei vor dem 1. Januar 2007 in Betrieb genommenen Anlagen" eröffnet.

Die ausgewählten Verbände und öffentlichen Stellen haben Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweisentwurf bis zum 26. Februar 2013. Den Eröffnungsbeschluss finden Sie auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2013/7. Über den Abschluss des Hinweisverfahrens informieren wir Sie mit einem weiteren elektronischen Rundbrief.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Antwort auf häufige Frage zur Gebührenerhebung für selbst vorgenommene Messdienstleistung bzw. Messstellenbetrieb

Die Clearingstelle EEG erreicht häufig die Frage, ob Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Gebühren für selbst vorgenommene Messung bzw. Messstellenbetrieb entrichten müssen. Die Antwort hierauf finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/2163.

Die Liste aller häufigen Fragen zum Thema Messwesen und ihre Antworten können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/haeufige-fragen/messwesen abrufen.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
***********************************

Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH
(Trägerin)
GF: Christine Kruczynski | Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE
255468643
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
kann keine Haftung übernommen werden.