Direkt zum Inhalt

Hinweis zum Anwendungsbereich des Marktintegrationsmodells veröffentlicht - Votum zum Inbetriebnahmebegriff im EEG 2004 bei Umstellung fossil betriebener BHKW veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat ein Hinweisverfahren zum Anwendungsbereich des Marktintegrationsmodells gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 und ein Votum zum Inbetriebnahmebegriff im EEG 2004 bei Umstellung fossil betriebener BHKW auf Biomethan veröffentlicht.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hinweis 2012/30 - Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 - veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat am 21. März 2013 den Hinweis 2012/30 beschlossen. Der Hinweis behandelt die Frage, ob das Marktintegrationsmodell gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 bei Anlagen über 10 kW für die gesamte Leistung oder nur für den über 10 kW hinausgehenden Leistungsteil bis maximal 10 MW anzuwenden ist. Er klärt außerdem, wie das Marktintegrationsmodell bei Erweiterungen bestehender Installationen anzuwenden ist.

Sie können den Hinweis unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2012/30 abrufen.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Votum 2012/9 (Inbetriebnahmebegriff im EEG 2004 bei Umstellung fossil betriebener BHKW auf Biomethan) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat heute die Begründung zum Votum 2012/9 veröffentlicht. Das Votum klärt die Frage, wann im konkreten Fall zwei BHKW im Sinne des EEG in Betrieb genommen wurden, wenn sie seit einem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des EEG 2000 fossil betrieben und unter Geltung des EEG 2004 auf den Einsatz von Biomethan umgestellt wurden. Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2012/9 nachlesen.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
***********************************

Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH
(Trägerin)
GF: Christine Kruczynski | Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE
255468643
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
kann keine Haftung übernommen werden.