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Hinweis zum Ersetzen von PV-Anlagen (Gebrauchtmodule) und Votum zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter EEG 2009 veröffentlicht - BGH-Urteil zur Messhoheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben für Sie auf unserer Internetpräsenz den Hinweis zum Ersetzen von PV-Anlagen gem. EEG 2012 (Gebrauchtmodule) und ein Votum zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2009 (Ortsfestigkeit) veröffentlicht. Der BGH hat ein Urteil zur sog. Messhoheit veröffentlicht.

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Hinweis 2013/16 - Ersetzen von PV-Anlagen gem. EEG 2012 (I) - Gebrauchtmodule - veröffentlicht
 
Die Clearingstelle EEG hat den Hinweis 2013/16 veröffentlicht. Er beantwortet die Frage, ob die Module, die andere Module aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls gem. § 32 Abs. 5 EEG 2012 (in der ab dem 1. April 2012 geltenden Fassung) ersetzen, auch gebrauchte Module sein können, d.h. bereits vorher in Betrieb genommen worden sein dürfen.

Sie können den Hinweis unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2013/16 abrufen.

Die Clearingstelle EEG wird in diesem Jahr mindestens ein weiteres Hinweisverfahren zu § 32 Abs. 5 EEG 2012 durchführen. Über dessen Einleitung und den Abschluss informieren wir Sie mit weiteren elektronischen Rundbriefen.

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Votum 2013/22 (Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2009 - Ortsfestigkeit (II)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2013/22 veröffentlicht. Es beantwortet im Anschluss an den Hinweis 2010/1 vom 25. Juni 2010 die Frage, ob unter Geltung des EEG 2009 eine ortsfeste Installation von PV-Modulen bzw. eine Mitwirkung des Netzbetreibers zur Inbetriebnahme i.S.v. § 3 Nr. 5 EEG 2009 erforderlich war.

Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/22 und den Hinweis unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2010/1 nachlesen.

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BGH: Anlagenbetreiber sind berechtigt, Strommessung selbst vorzunehmen

Der BGH hat in seinem Urteil vom 26. Februar 2013 - EnVR 10/12 entschieden, dass AnlagenbetreiberInnen, die Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Verteilernetz einspeisen, berechtigt sind, die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vorzunehmen. Das Urteil sowie weitere Informationen finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/2214.

Der BGH kommt damit hinsichtlich der Messberechtigung (Messhoheit) der AnlagenbetreiberInnen zum gleichen Ergebnis wie die Clearingstelle EEG in ihrer Empfehlung vom 18. Dezember 2012 - 2012/7, abrufbar unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2012/7.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH
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