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Voten zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage und zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV unter dem EEG 2009 bzw. dem EEG 2004 veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben für Sie auf unserer Internetpräsenz drei Voten veröffentlicht: eines zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage und der Umweltgutachterbescheinigung und je eines zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV unter dem EEG 2009 bzw. dem EEG 2004.

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Votum 2013/21- Modernisierung einer Wasserkraftanlage und Umweltgutachterbescheinigung (II) - veröffentlicht

In ihrem Votum 2013/21 hat die Clearingstelle EEG die Frage geklärt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber gemäß §§ 23 Abs. 2, 16 Abs. 1 EEG 2009 einen Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung für den in seiner Wasserkraftanlage erzeugten Strom hat. Insbesondere wurde geklärt, ob es sich bei der im Oberwasserbereich der Wasserkraftanlage angelegten sog. Flachwasserzone um eine Modernisierung im Sinne von § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG 2009 handelt und ob durch die Gutachten eines Umweltgutachters der Nachweis im Sinne des § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG 2009 erbracht worden ist.

Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/21 abrufen.

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Votum 2013/32 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (VIII)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2013/32 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob zwei Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind, die sich auf verschiedenen Grundstücken befinden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/32 abrufen.

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Votum 2013/37 (Begriff des "Gebäudes" in § 11 Abs. 6 EEG 2004 (III)) veröffentlicht
 
Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2013/37 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Solarstromanlagen, die sich auf einem in drei Brandabschnitte aufgeteilten Bauwerk befinden, gemäß § 11 Abs. 6 EEG 2004 als eine oder als drei Anlagen gelten.

Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/37
nachlesen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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