Die Autoren besprechen in ihrem Beitrag das Urteil des BGH zum Netzverknüpfungspunkt von PV-Anlagen mit einer Leistung größer als 30 kW (Az: VIII ZR 362/11) und gehen dabei u.a. auf die Folgen der Entscheidung, insbesondere hinsichtlich Rechtsunsicherheit und Nachteilen für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber, ein.