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Aufklärungspflichten des Netzbetreibers über die gesetzliche Kostentragungsregelung?

Zur Frage, ob der Netzbetreiber vor Abschluss eines Netzanschlussvertrages, mit dem dem Anlagenbetreiber die Netzausbaukosten auferlegt werden, nach Treu und Glauben verpflichtet ist, den Anlagenbetreiber über die gesetzliche Kostentragungsregelung aufzuklären, mit der Folge, dass der Anlagenbetreiber bei fehlender Aufklärung den Vertrag anfechten kann (hier bejaht).

Bemerkungen

ablehnende Anmerkungen von Danzeisen, RdE 2008, 62-63.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

14 U 215/05

Gesetzesbezug
Fundstelle

RdE (Recht der Energiewirtschaft) 2008, 60-62.

Vorinstanz(en)

LG Offenburg, 16.10.2005 - 2 O 266/05.