Zur Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung, durch die die Netzausbaukosten vom Netzbetreiber auf den Anlagenbetreiber überwälzt werden, insbesondere zur Frage, ob es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt (hier verneint). Zur Frage, ob der Netzbetreiber verpflichtet ist, den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt für den Anlagenbetreiber zu ermitteln (hier verneint). Zum Beginn der Verjährung im Rahmen des EEG.
Direktlink zur Datei | Datum Aufsteigend sortieren | Typ | Dateigröße | |
---|---|---|---|---|
LG_Bayreuth_071026_22_O_146-05.pdf | 720 kB |