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BNetzA: Bekanntmachung der Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen gemäß § 32 EEG 2012 für die Kalendermonate Mai, Juni und Juli 2014

Die Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen sanken im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 1. Juli 2014 jeweils zum Monatsersten um 1 Prozent.

Bei der Absenkung der Vergütungssätze wurden die Zubauzahlen der Monate April 2013 bis März 2014 berücksichtigt. Bei vergleichender Betrachtung des Zubaus im 1. Quartal 2014 (460 MW) mit dem gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres 2013 (776 MW) hat dieser dabei um ca. 41 Prozent abgenommen (vgl. Pressemitteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 30. April 2014).

Die BNetzA veröffentlicht gemäß § 20a Abs. 3 EEG 2012 quartalsweise die Summe der installierten Leistung aller geförderten Fotovoltaikanlagen, die zur Ermittlung und Veröffentlichung der für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen nach § 32 EEG 2012 dienen. Dabei werden Korrekturmeldungen zu bereits veröffentlichten Monatswerten berücksichtigt.

Die »Bekanntmachung der Vergütungssätze nach den §§ 32 EEG 2012 für Mai bis Juli 2014 vom 23. April 2014« wurde am 30. April 2014 im Bundesanzeiger (BAnzAT 30.04.2014 B8) veröffentlicht.

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