Leitsatz des Gerichts:
Zur Auslegung einer individuell vereinbarten Klausel im Stromlieferungsvertrag eines Arealnetzbetreibers mit einem Unternehmen im Hinblick auf die Umlagefähigkeit von Kosten des EEG-Belastungsausgleichs für die Jahre 2005 bis 2008.
Bemerkungen
Vgl. zu dem Thema auch LG Kiel, Urt. v. 05.10.2004 - Az. 16 O 110/03 (Ergänzende Auslegung eines Stromlieferungsvertrages: Überwälzung der auf Grund des EEG und des KWKG entstehenden Mehrkosten auf den Endabnehmer)