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BMF: Zur Unternehmereigenschaft bei Einspeisung und Direkt- bzw. Eigenverbrauch sowie zur umsatzsteuerrechtlichen Fiktion der Hin- und Rücklieferung des dezentral verbrauchten Stroms

Durch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14. März 2011, GZ: IV D 2 - S 7124/07/10002 (s. Anhang) wurde unter anderem der Abschnitt 2.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010, (BStBl I S. 846) geändert. Dadurch wurden bestehende Vorschriften für EEG-Anlagen auf KWK-Anlagen ausgeweitet und ergänzt:

Durch die Änderungen wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass nun zum einen ausdrücklich festgestellt, dass jede Anlagenbetreiberin bzw. jeder -betreiber, die oder der regelmäßig und nicht nur gelegentlich Strom gegen eine Vergütung nach dem EEG oder gegen einen Zuschlag nach dem KWKG einspeist, „Unternehmer“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist - unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen und unabhängig von der leistungsmäßigen Auslegung der Anlage.

Zum anderen ist „Unternehmer“ nun auch jeder, der ein an das Stromnetz angeschlossenes BHKW betreibt, den damit hergestellten Strom selbst verbraucht (sog. Direktverbrauch) und dafür einen Zuschlag nach dem KWKG erhält. Für den vergüteten Direktverbrauch im EEG 2009 bei PV-Anlagen (auch Eigenverbrauch genannt) gibt es bereits eine entsprechende Regelung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Diese Regelungen zum Direktverbrauch werden auf eine umsatzsteuerrechtliche Fiktion gegründet, derzufolge der Direktverbrauch so behandelt wird, als habe die Anlagenbetreiberin bzw. der -betreiber den Strom an den Netzbetreiber geliefert und dieser den Strom wieder an die Anlagenbetreiberin bzw. den -betreiber zurückgeliefert. Das BMF hat in seinem Schreiben vom 19. September 2014 (GZ: IV D 2 - S 7124/12/10001-02) im Zusammenhang mit der Abschaffung des sog. Eigenverbrauchsbonus i.R.d. EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012 (galt ab dem 1. April 2012) ausgeführt, dass diese umsatzsteuerrechtliche Fiktion nunmehr lediglich für sog. Bestandsanlagen, bei denen die Eigenverbrauchsvergütung weiterhin gezahlt wird, gilt.

Datum
Urheberschaft

Bundesfinanzministerium

Fundstelle

BStBl. I (2011) S. 254; http://www.bundesfinanzministerium.de/