Direkt zum Inhalt

Ergebnisse zur 1. Ausschreibung für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. April 2015 die Ergebnisse im Zuschlagsverfahren nach § 12 Abs. 1 und 2 der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)  öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage. 25 Gebote erhielten einen Zuschlag. Der Gebotstermin für diese Ausschreibung war der 15. April 2015.

Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 FFAV gelten die Zuschläge mit ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite der BNetzA als öffentlich bekannt gemacht. Die Bieter können die vollständige Entscheidung am Standort der BNetzA in Bonn einsehen. Die Zuschläge gelten außerdem eine Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgegeben (§ 14 Abs. 2 Satz 2 FFAV). Die Bekanntgabe gilt demnach am 6. Mai 2015 als erfolgt.

Darüber hinaus informiert die BNetzA über ein ggf. durchzuführendes Nachrückverfahren gemäß § 12 Abs. 3 FFAV nach dem 19. Mai 2015 ebenfalls auf ihrer Internetseite. Bieter sind an ihre Gebote bis zum 30. Juni 2015 gebunden, sofern nicht vorher der Ausschluss des Gebots oder die Nichterteilung eines Zuschlags mitgeteilt worden ist.

Die Veröffentlichungen gemäß § 32 FFAV, also beispielsweise der niedrigste und höchste zugeschlagene Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat (vgl. § 32 Nr. 1 FFAV), erfolgen später. Der genaue Termin ist davon abhängig, ob ein Nachrückverfahren stattfindet.

Darüber hinaus hat die BNetzA zu den Ergebnissen der ersten Ausschreibungsrunde ein Hintergrundpapier veröffentlicht (s. Anhang), in welchem sie die Verteilung der Gebote u.a. nach Rechtsform, Flächentyp (in Kilowatt) oder Planungsstand darstellt.

erstellt am
zuletzt aktualisiert am