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Votum 2014/17 - Nachweisfrist

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 i.V.m. Anlage 3 EEG 2009 für den in der Biomasseanlage mit einer installierten Leistung von 400 kW erzeugten und seit dem 1. Januar 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2010 in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom hat und insbesondere, ob es für den Nachweis gemäß Anlage 3 Nr.II.2 EEG 2009 genügt, wenn der Anlagenbetreiber für das Jahr 2009 und für das Jahr 2010 jeweils ein Umweltgutachten vom 24. Februar 2012 an den Netzbetreiber übermittelt (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

 

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2014/17

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Votum 2014/17 pdf 161 kB