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BMWi: Eckpunktepapier zu Ausschreibungen der Förderung von EE-Anlagen ab dem Jahr 2017 und Konsultationsprozess

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 31. Juli 2015 ein Eckpunktepapier zu Ausschreibungen der Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) ab dem Jahr 2017 veröffentlicht.

  • Ziele der Ausschreibung:

Durch die Ausschreibung der Förderung soll

  1. der künftige Ausbau der Erneuerbaren Energien effektiv gesteuert und so die Ausbaukorridore (§§ 1, 3 EEG 2014) eingehalten werden;
  2. der Wettbewerb zwischen Anlagenbetreibern gefördert und dadurch die Kosten des Fördersystems gering gehalten werden. Als Grundprinzip gilt dabei, dass erneuerbarer Strom nur in der Höhe vergütet werden soll, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist;
  3. die Akteursvielfalt unter den Anlagenbetreibern erhalten bleiben.

Die Eckpunkte beruhen teilweise auf den Empfehlungen eines wissenschaftlichen Berichts, der von Ecofys, Fraunhofer ISI, Consentec, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und den Rechtsanwaltskanzleien Görg sowie BBG und Partner erarbeitet wurde (s. Anhang).

  • Wesentliche Inhalte des Eckpunktepapiers:

Die Ausschreibungen sollen über 80 Prozent des Stroms erfassen, der in neuen EE-Anlagen produziert wird. Deshalb sind wesentliche Inhalte des Eckpunktepapiers für:

  • Windeneregie an Land (Onshore):

Bei Onshore-Anlagen wird die Ausschreibung für Projekte durchgeführt, die bereits über eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verfügen (»späte Ausschreibung«). Daneben wird nur eine geringe finanzielle Sicherheit i.H.v. 30 Euro pro Kilowatt installierter Leistung gefordert. Die Anlagen sollen innerhalb von zwei Jahren nach Zuschlagserteilung errichtet werden. Danach wird sukzessive eine Vertragsstrafe (»Pönale«) fällig. Nach insgesamt 3 Jahren verfällt der Zuschlag.

  • Windenergie auf See (Offshore):

Für Offshore-Anlagen soll die Ausschreibung in einem zentralen Modell erfolgen. Dies bedeutet, dass zentral von einer Behörde eine Fläche für zwei Windparks pro Jahr mit z. B. jeweils 400 Megawatt vorentwickelt und die Bieter in der Ausschreibung um die Errichtung eines Windparks auf dieser Fläche konkurrieren. Aufgrund des Planungsvorlaufs kann dieses Modell erst zeitversetzt beginnen, in der Nordsee ab 2024, in der Ostsee möglicherweise bereits ab 2021. Um die Offshore-Entwicklung nicht zu unterbrechen, ist für die Jahre 2021 bis 2023 eine Übergangslösung vorgesehen. Einige Projektierer und Planer haben entweder bereits eine Genehmigung für einen Offshore-Windpark oder ihre Planung ist weit vorangeschritten. Sie erhalten im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung die Chance auf einen Zuschlag.

  • Fotovoltaik (PV):

Bei der PV wird das momentane Ausschreibungsverfahren für Freiflächenanlagen evaluiert und basierend auf den Ergebnissen angepasst. PV-Anlagen auf baulichen Anlagen (wie Deponien und versiegelten Flächen) mit einer installierten Leistung von über 1 Megawatt sollen an der Freiflächenausschreibung teilnehmen. Für große PV-Anlagen auf Gebäuden wird ebenfalls eine Ausschreibung durchgeführt. Diese wird sich eng an die Rahmenbedingungen der Ausschreibung für Freiflächen anlehnen. Kleine und mittlere PV-Anlagen auf Gebäuden mit einer installierten Leistung von bis zu 1 Megawatt sollen von der Ausschreibung ausgenommen werden. Für diese Anlagen bleiben die Regelungen des EEG 2014 einschließlich des ggf. anzupassenden atmenden Deckels erhalten.

  • Biomasse:

Bei Biomasse wird zunächst keine Ausschreibung vorgeschlagen. Das BMWi wird in den nächsten Monaten prüfen, ob eine Ausschreibung für Neuanlagen unter Einbeziehung von Bestandsanlagen sinnvoll sein kann. Bis zum Abschluss dieser Prüfung und einer sich ggf. daraus ergebenden Neuregelung bleiben die bestehenden Regelungen des EEG 2014 für Biomasseanlagen erhalten.

  • Wasserkraft:

Bei Wasserkraft soll ebenfalls auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Die Zubaupotenziale beschränken sich fast ausschließlich auf Modernisierung und Erweiterung bestehender Wasserkraftanlagen. Die Anzahl der größeren Anlagen mit nennenswertem Modernisierungsbedarf und Erweiterungspotenzial ist verhältnismäßig gering. Bei einer Ausschreibung wäre daher mit keinem relevanten Wettbewerb zu rechnen. Aus diesem Grund soll die Förderung im Rahmen des EEG 2014 erhalten bleiben.

  • Geothermie:

Bei Geothermie ist angesichts der geringen Zahl geplanter Einzelprojekte ebenfalls nicht von hinreichendem Wettbewerb auszugehen. Auch hier ist es sinnvoll, die Förderung nach dem EEG 2014 fortzuführen.

  • Konsultationsprozess:

Die von den Ausschreibungen Betroffenen können bis zum 1. Oktober 2015 ihre Stellungnahmen zum Eckpunktepapier unter Angabe der Technologie, auf die sich ihre Stellungnahme bezieht, beim BMWi einreichen. Weitere Informationen hierzu können Sie den Seiten des BMWi entnehmen.

 

Datum
Urheberschaft

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie