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Einleitung der 3. Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen ein

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Oktober 2015 die dritte Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. Dezember 2015. Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Die Abgabefrist für diesen Termin ist daher Dienstag, der 1. Dezember 2015. Die Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte des Standorts der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Das Ausschreibungsvolumen beträgt 200 Megawatt. Der Höchstwert und somit der maximal zu bietende Wert beträgt 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Die Bieter können mit Projekten, die in einer der ersten beiden Runden keinen Zuschlag erhalten haben, erneut an der dritten Ausschreibung teilnehmen.

Auch diesmal gilt das Einheitspreisverfahren (sog. uniform pricing). Danach wird der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots der Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. Ab dem kommenden Jahr soll wieder das sog. pay-as-bid-Verfahren angewendet werden, bei dem erfolgreiche Bieter den Zuschlag zu dem jeweils angebotenen Wert bekommen.

Weitere Informationen sowie die i.S.d. § 34 Abs. 1 FFAV zwingend zu beachtenden Formatvorgaben sind auf der Internetseite der BNetzA abrufbar. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Zu den Ergebnissen der dritten Ausschreibungsrunde.

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