Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Trinkwasserturbinen und Turbinen im Kühlwasserrücklauf von Kraftwerken“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden sowie der Änderungsbeschluss.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.
Bemerkungen
Zur Auslegung des in Art. 2 Unterabs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2009/28 verwendeten Begriffs der Energie aus Wasserkraft als erneuerbare Energiequelle vgl. Urteil des EuGH vom 2. März 2017 - C-4/16.