Der Autor geht in seinem Beitrag auf den sogenannten weiten bzw. engen Anlagenbegriff ein und beleuchtet die derzeitige Rechtslage unter besonderer Berücksichtigung des Anlagenbegriffes der Clearingstelle EEG.
Bemerkungen
Zum Anlagenbegriff siehe: BGH, Urteil v. 23.10.2013 - VIII ZR 262/12.