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Empfehlungsverfahren zu Speichern im EEG 2014 eingeleitet - Clearingstelle EEG veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf der GEEV - EuG-Urteil zum EEG 2012 als staatliche Beihilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat in dieser Woche für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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EMPFEHLUNGSVERFAHREN ZU SPEICHERN IM EEG 2014 EINGELEITET

Die Clearingstelle EEG hat am 11. Mai 2016 das Empfehlungsverfahren 2016/12 eingeleitet, in dem verschiedene Anwendungsfragen zu Speichern im EEG 2014 geklärt werden. Mit dem Verfahren widmet sich die Clearingstelle EEG Fragen zum Anlagenbegriff, zur Inbetriebnahme, zur Ermittlung der installierten Leistung bei Speichern, der Anlagenzusammenfassung und deren Folgen für die Vorhaltungspflicht für technische Einrichtungen und Meldepflichten. Auch die fossil und erneuerbar »gemischte« Beladung von Speichern wird behandelt. Die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und öffentlichen Stellen haben bis zum 22. Juni 2016 Gelegenheit zur Stellungnahme.

Den Eröffnungsbeschluss mit den Verfahrensfragen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2016/12 abrufen.

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CLEARINGSTELLE EEG VERÖFFENTLICHT STELLUNGNAHME ZUM REFERENTENENTWURF DES BMWI ZUR GEEV

Morgen endet die Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Grenzüberschreitenden-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV). Sie können die Stellungnahme der Clearingstelle EEG bereits jetzt unter https://www.clearingstelle-eeg.de/geev/entwurf abrufen.

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EUG: EEG 2012 UMFASST STAATLICHE BEIHILFEN

Das Europäische Gericht (EuG) hat in seinem Urteil vom 10. Mai 2016 (Az.: T-47/15) die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) abgewiesen. Es bestätigt die Feststellung der Europäischen Kommission, dass durch das EEG 2012 staatliche Beihilfen gewährt worden sind.

Das BMWi wird das Urteil eingehend auswerten und prüfen, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen. Gegen erstinstanzliche Urteile des EuG können grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/3140.

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Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG, vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.