Direkt zum Inhalt

Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) - Rechtsetzungsverfahren

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 19. April 2016 seinen Referentenentwurf (RefE) zur »Zweiten Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung« (ARegV) veröffentlicht (siehe Anhang).

Kernstück des RefE sind folgende Punkte:

  • Kapitalkostenabgleich: Anstelle pauschaler Budgets zur Finanzierung von Verteilernetzen soll eine vollständige Anerkennung der Investitionskosten ohne Zeitverzug erfolgen. Die bisherigen Budgets der Anreizregulierung - der Sockeleffekt, der Erweiterungsfaktor und die Investitionsmaßnahme werden abgeschafft. Die Kosten werden nicht mehr periodisch, sondern jährlich abgeglichen. Damit sollen die Investitionsbedingungen verbessert werden.
  • Wirksame, technologieneutrale Effizienzanreize: Es sollen Maßnahmen zur Stärkung von Effizienzanreizen getroffen werden. Dadurch sollen effiziente und innovative Lösungen gefördert werden. Beispielsweise werden Netzentgelte für Verbraucher begrenzt.
  • Verfahrensregeln und Transparenzvorgaben: Netzregulierungsprozesse sollen transparenter werden, um Informationsdefizite auf Seiten der Verbraucher und Investoren zu verringern.

Für Übertragungsnetzbetreiber bleibt es grundsätzlich beim bisherigen System der Anreizregulierung. Bestimmte Anpassungen betreffen notwendigerweise jedoch alle Netzbetreiber.

Gang des Rechtsetzungsverfahrens:

  • 16. März 2015: BMWi veröffentlicht Eckpunktepapier zum modernen Regulierungsrahmen für moderne Verteilernetze. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Novellierung der ARegV (s. Anhang),
  • 19. April 2016: BMWi legt RefE zur »Zweiten Verordung zur Änderung Änderung der ARegV« vor und leitet die Länder- und Verbändeanhörung ein
  • 3. Mai 2016: Ende der Stellungnahmefrist für Länder und Verbände im Konsultationsprozess

Nachfolgend gelangen Sie zur bisherigen Fassung der ARegV.

Bemerkungen

Weitere Informationen zur Novellierung der ARegV sind auf den Seiten des BMWi abrufbar.

erster Entwurf vom
Initiator
Bundeswirtschaftsministerium
Gesetzesbezug
Fundstelle (online)