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Hinweis zur Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014 beschlossen - Schiedsspruch zur Rechtsfolge einer verspäteten Umsetzung der technischen Anforderungen beim Einsman veröffentlicht - Neuer FAQ zur Modernisierung von Wasserkraftanlagen

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<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>

<p>die Clearingstelle EEG hat in dieser Woche für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:</p>

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<p>HINWEIS 2015/42 ZUR ANWENDUNG DES REFERENZERTRAGS IM EEG 2014 VERABSCHIEDET</p>

<p>Die Clearingstelle EEG hat am 16. Juni 2016 den Hinweis 2015/42 beschlossen. Darin wurde geklärt,</p>

<p>- wie temporäre Leistungsreduzierungen - etwa wegen Maßnahmen des Einspeisemanagements (Einsman) - bei der Anwendung des Referenzertrages gem. Anlage 2 EEG 2014 zur Bestimmung des verlängerten Zeitraums der Anfangsvergütung gem. § 49 Abs. 2 EEG 2014 zu berücksichtigen sind,<br />
- ob und welche weiteren temporären Leistungsreduzierungen neben den Einsman-Maßnahmen zu berücksichtigen sind,<br />
- wie die Rechtslage diesbezüglich im EEG 2012 und im EEG 2009 war,<br />
- was sich hieran durch das Inkrafttreten des EEG 2014 geändert hat, und<br />
- welche Regeln für Windenergieanlagen gelten, die § 100 Abs. 3 EEG 2014 unterfallen.</p>

<p>Den Hinweis können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2015/42 herunterladen.</p>

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<p>SCHIEDSSPRUCH 2016/10 ZUR RECHTSFOLGE EINER VERSPÄTETEN UMSETZUNG DER TECHNISCHEN ANFORDERUNGEN ZUM EINSMAN VERÖFFENTLICHT</p>

<p>Die Clearingstelle EEG hat mit Einverständnis der Parteien den Schiedsspruch 2016/10 veröffentlicht. In diesem Verfahren wurde entschieden, ob für den eingespeisten Strom der PV-Installation in dem Zeitraum, in dem die PV-Installation der Schiedsklägerin über keine technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung verfügte, ein Vergütungsanspruch gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. § 33 EEG 2009 besteht.</p>

<p>Sie können den Schiedsspruch unter https://www.clearingstelle-eeg.de/schiedsrv/2016/10 abrufen.</p>

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<p>NEUER FAQ ZUR MODERNISIERUNG VON WASSERKRAFTANLAGEN</p>

<p>Dei Clearingstelle EEG hat den FAQ »Kann eine Wasserkraftanlage (mehrfach) modernisiert bzw. ertüchtigt werden? Welche Regelungen sind dabei maßgeblich?« grundlegend überarbeitet. In dem FAQ werden alle Modernisierungs- und Ertüchtigungsregelungen seit dem EEG 2004 im Überblick dargestellt. Sie können den Beitrag unter https://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1486/ nachlesen.</p>

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<p>Besuchen Sie unsere Datenbank auf <a href="https://www.clearingstelle-eeg.de">https://www.clearingstelle-eeg.de</a>. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG, vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.</p>

<p>Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!</p>

<p>Für die Clearingstelle EEG</p>

<p>Dr. Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
***********************************</p>

<p>Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
<a href="https://www.clearingstelle-eeg.de">https://www.clearingstelle-eeg.de</a></p>

<p>RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643</p>

<p>Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.</p>

<p>Rundbrief der Clearingstelle EEG<br />
https://www.clearingstelle-eeg.de/rundbrief</p>
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