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Am Strommarkt vorbei

Der Beitrag befasst sich mit der verpflichtenden Direktvermarktung für PV-Anlagen unter dem EEG 2014. Seit dem Jahr 2016 müssen Betreiberinnen und Betreiber von neuen PV-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW ihren Strom direktvermarkten. Schwierigkeiten ergäben sich, so der Autor, bei der Direktvermarktung von kleinen Anlagen, da hier häufig die Geschäftsgrundlage fehle.

Datum
Autor(en)

Torsten Thomas

Gesetzesbezug
Fundstelle

Sonne Wind und Wärme 09/2016, 42-43