Der Beitrag befasst sich mit der verpflichtenden Direktvermarktung für PV-Anlagen unter dem EEG 2014. Seit dem Jahr 2016 müssen Betreiberinnen und Betreiber von neuen PV-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW ihren Strom direktvermarkten. Schwierigkeiten ergäben sich, so der Autor, bei der Direktvermarktung von kleinen Anlagen, da hier häufig die Geschäftsgrundlage fehle.