Der Beitrag beschreibt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen (SeeAnlV; ROG, § 11a EnWG i.v.m. §§ 72 ff. VwVfG; UVPG) für die Verlegung von Hochspannungsenergieleitungen von Windparks auf See zur Küste und weiter von dort über Land. Verf. hält nur Freileitungen für realistisch und prognostiziert Konflikte mit der betroffenen Bevölkerung bis hin zu Klageverfahren.